Abfallgebühren


Die Abfallgebühren sind in der Gebührensatzung des Landkreises Sonneberg für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Sonneberg (Abfallgebührensatzung –AGS) geregelt. Diese kann in ihrer jeweils gültigen Fassung im Downloadbereich eingesehen werden.

Die aktuell gültigen Gebühren finden Sie zusätzlich im jährlich erscheinenden Abfuhrterminheft.

Die Abfallgebühren setzten sich zusammen aus einer personenbezogenen Festgebühr, der Entleerungsgebühr sowie der Behältermietgebühr bzw. Systemmietgebühr.


Die Abfallentsorgungsgebühren von 2024:
Leistung Kosten in Euro
Festgebühr 39,50 pro Person und Jahr

Entleerungsgebühr für die Entleerung eines Behälters
Behältergröße privat gewerblich
MGB 80 l 3,75 7,64
MGB 120 l 5,62 9,51
MGB 240 l 11,24 15,12
Restmüllsack 2,81 -
1,1 m³ - Rollcontainer 39,92 43,81
2,5 m³- Umleercontainer 90,73 94,62
5,0 m³ - Umleercontainer 181,45 185,34
Behältermietgebühr pro Tonne und Jahr für 80 l bis 240 l-Tonnen 3,73
Systemmietgebühr pro Container und Jahr von 1,1 m³ bis 5,0 m³-Container 3,73
Umtauschgebühr pro Behälter Umtausch Restmüllbehälter in eine andere Behältergröße (ohne Änderung der Personenzahl) 17,37
Behälterersatzgebühr pro Behälter Ersatz eines durch unsachgemäße Handlung zerstörten oder unbrauchbar gewordenen Behältnisses 10,29

Die Festgebühr beinhaltet folgende Leistungen:

  • Sperrmüllsammlung und -entsorgung
  • Haushaltsschrottsammlung und -verwertung
  • PKW-Altreifenentsorgung (ohne Felge)
  • Sonderabfall-Kleinmengenerfassung und -entsorgung
  • Grünabfallerfassung und -verwertung
  • Einsammlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten und Elektroschrott
  • Kommunaler Anteil an Sammlung, Sortierung, Verwertung von Altpapier
  • Systemkosten für die elektronische Datenerfassung und -verarbeitung (Ident-System)
  • Sondersammlungen, Modellversuche, Verwaltungskosten, Gutachten dgl.

Die Entleerungsgebühr wird für die Einsammlung, Beförderung und Entsorgung von Restmüll erhoben.

Die Behältermietgebühr bzw. Systemmietgebühr beinhaltet die Kosten für die Bereitstellung, Wartung und Instandhaltung der Abfallbehälter sowie der notwendigen Behälterausrüstung.

Gebührenbescheid:

Nach der Anmeldung der Mülltonne erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Auf ihm sind die Termine der zweimal im Jahr fälligen Zahlungen angegeben.

Vorauszahlungsbescheid:

Im jährlichen Vorauszahlungsbescheid werden die tatsächlichen Behälterentleerungen des Vorjahres als Berechnungsgrundlage angesetzt. Bei erstmalig bzw. neu angeschlossenen Grundstücken dienen als Grundlage der Vorauszahlung im ersten Anschlussjahr:

  • bei Wohngrundstücken – 12 Entleerungen pro Behälter und Jahr
  • bei gewerblich genutzten Grundstücken – 24 Entleerungen pro Behälter und Jahr anteilig berechnet ab dem Anschlussmonat
  • nicht in Anspruch genommene Entleerungen werden im Folgejahr zurückerstattet
Jahresendabrechnung:

In der Jahresendabrechnung werden die tatsächlichen Entleerungen der Vorauszahlung entgegengerechnet.

Einzugsermächtigung:

Erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung. Diese können Sie ohne Angabe von Gründen jederzeit widerrufen. Ihr Vorteil: Über die Fälligkeit der Müllgebühren müssen Sie sich keine Gedanken machen. Das Formular zur Erteilung der Einzugsermächtigung finden Sie im Downloadbereich

Gebührenermäßigung:

Auf schriftlichen Antrag des Gebührenschuldners kann eine Gebühr niedriger festgesetzt oder erlassen werden. Das trifft für Personen zu, die mit einer Wohnung im Landkreis gemeldet sind, sich aber nachweislich eine erhebliche Zeit an einem anderen Ort außerhalb des Landkreises aufhalten (z. B. Studium).


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