Die Abfallgebühren sind in der Gebührensatzung des Landkreises Sonneberg für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Sonneberg (Abfallgebührensatzung –AGS) geregelt. Diese kann in ihrer jeweils gültigen Fassung im Downloadbereich eingesehen werden.
Die aktuell gültigen Gebühren finden Sie zusätzlich im jährlich erscheinenden Abfuhrterminheft.
Die Abfallgebühren setzten sich zusammen aus einer personenbezogenen Festgebühr, der Entleerungsgebühr sowie der Behältermietgebühr bzw. Systemmietgebühr.
Leistung | Kosten in Euro |
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Festgebühr | 22,60 pro Person und Jahr |
Behältergröße | privat | gewerblich | |
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MGB 80 l | 2,83 | 4,74 | |
MGB 120 l | 4,24 | 6,16 | |
MGB 240 l | 8,47 | 10,39 | |
Restmüllsack | 2,12 | - | |
1,1 m³ - Rollcontainer | 31,63 | 33,55 | |
2,5 m³- Umleercontainer | 71,89 | 73,81 | |
5,0 m³ - Umleercontainer | 143,78 | 145,69 | |
Behältermietgebühr pro Tonne und Jahr für 80 l bis 240 l-Tonnen | 4,00 | ||
Systemmietgebühr pro Container und Jahr von 1,1 m³ bis 5,0 m³-Container | 4,00 | ||
Umtauschgebühr pro Behälter Umtausch Restmüllbehälter in eine andere Behältergröße (ohne Änderung der Personenzahl) | 10,79 | ||
Behälterersatzgebühr pro Behälter Ersatz eines durch unsachgemäße Handlung zerstörten oder unbrauchbar gewordenen Behältnisses | 12,00 |
Die Festgebühr beinhaltet folgende Leistungen:
Die Entleerungsgebühr wird für die Einsammlung, Beförderung und Entsorgung von Restmüll erhoben.
Die Behältermietgebühr bzw. Systemmietgebühr beinhaltet die Kosten für die Bereitstellung, Wartung und Instandhaltung der Abfallbehälter sowie der notwendigen Behälterausrüstung.
Gebührenbescheid:Nach der Anmeldung der Mülltonne erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Auf ihm sind die Termine der zweimal im Jahr fälligen Zahlungen angegeben.
Vorauszahlungsbescheid:Im jährlichen Vorauszahlungsbescheid werden die tatsächlichen Behälterentleerungen des Vorjahres als Berechnungsgrundlage angesetzt. Bei erstmalig bzw. neu angeschlossenen Grundstücken dienen als Grundlage der Vorauszahlung im ersten Anschlussjahr:
In der Jahresendabrechnung werden die tatsächlichen Entleerungen der Vorauszahlung entgegengerechnet.
Einzugsermächtigung:Erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung. Diese können Sie ohne Angabe von Gründen jederzeit widerrufen. Ihr Vorteil: Über die Fälligkeit der Müllgebühren müssen Sie sich keine Gedanken machen. Das Formular zur Erteilung der Einzugsermächtigung finden Sie im Downloadbereich
Gebührenermäßigung:Auf schriftlichen Antrag des Gebührenschuldners kann eine Gebühr niedriger festgesetzt oder erlassen werden. Das trifft für Personen zu, die mit einer Wohnung im Landkreis gemeldet sind, sich aber nachweislich eine erhebliche Zeit an einem anderen Ort außerhalb des Landkreises aufhalten (z. B. Studium).